Windenergieausbau und Artenschutz
Ziel des Projekts ist es, die Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz umfassend auszulegen und zu konkretisieren.
Konkretisierungen der Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes
Angesichts der Klimakrise hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen.
Dazu gehört unter anderem der zügige Ausbau der Windenergie an Land. Zwei Prozent der Landesfläche sollen für den Bau von Windparks zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 20. Juli 2022 unter anderem die artenschutzrechtliche Prüfung bundesweit vereinheitlicht.
Mit dem vorliegenden Projekt soll die Anwendung des novellierten BNatSchG auf der Planungs- und Genehmigungsebene erleichtert werden. Dazu werden die Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in mehreren Schritten umfassend ausgelegt und konkretisiert.
Projektziel und Methode
Das Projekt besteht aus zwei Teilen:
- „Artenschutzrechtliche Signifikanzbewertung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen“ (FKZ 3522860500)“ sowie
- „Genehmigung von Windenergieanlagen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Ausnahme und deren Verknüpfung mit den nationalen Artenhilfsprogrammen“ (FKZ 3523861600)“.
Innerhalb dieser Teilprojekte sollen unterschiedliche Themen bearbeitet werden, unter anderem:
- die Anforderungen des besonderen Artenschutzes hinsichtlich der Bewältigung des Tötungs- und Verletzungsverbots von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze insbesondere unter Berücksichtigung von Abstandsbetrachtungen,
- die Aufführung fachlich anerkannter Schutzmaßnahmen und Regelungen zur Zumutbarkeit,
- die Konkretisierung der Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Ausnahme für den Betrieb von Windenergieanlagen und
- artenschutzbezogene Erleichterungen beim Repowering,
- die Einführung der nationalen Artenhilfsprogramme sowie Regelungen zur Höhe von Zahlungen in die Artenhilfsprogramme.
Tatsächlich wurden aufgrund neuer EU-Richtlinien wie der EU Notfall-Verordnung (Verordnung EU 2022/2577) und EU Änderungs-Richtlinie EU 2023/2413 zur Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie EU 2018/2001 und deren möglicher Umsetzung in deutsches Recht eine Reihe von fachlichen Kurzpapieren verfasst, welche unter dem Link https://www.natur-und-erneuerbare.de/projektdatenbank/windenergieausbau-und-artenschutz-bnatschg-novelle-2022/ bei „Erste Zwischenergebnisse“ zu finden sind.
Publikationen
RED: Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen
erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“; download unter https://www.natur-und-erneuerbare.de/projektdatenbank/windenergieausbau-und-artenschutz-bnatschg-novelle-2022/ 2. Fassung vom 02.05.2024
Artenschutz und Windenergieausbau – Anordnung von Minderungsmaßnahmen bei der Genehmigung von WEA in Windenergiegebieten, die den Voraussetzungen des § 6 WindBG entsprechen
erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ – Handout zum Bund/Länder-Workshop am 06.07.2023 2. Fassung vom 21.09.2023
Artenschutz und Windenergieausbau – Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung
erarbeitet im Rahmen des BfN F+E-Vorhabens „Artenschutz und Windenergieausbau an Land – Neuregelung des BNatSchG“ - Handout zum Bund/Länder-Workshop am 21.04.2023 2. Fassung vom 13.07.2023
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Projektseite des Bundesamtes für Naturschutz: https://www.natur-und-erneuerbare.de/projektdatenbank/windenergieausbau-und-artenschutz-bnatschg-novelle-2022/
Auftraggeber
Förderkennzeichen
FKZ 3523 86 1600
Laufzeit
2022 bis 2024
Partner
Bosch & Partner GmbH (Projektleitung)
Rae Füßer & Kollegen dfh (Rechtsanwalt Dr. Marcus Lau)